Hausordnung

Hausordnung der Deutschen Schule zu Porto

Präambel

Unsere Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Personen in unserer Schule sowie den Umgang mit den Einrichtungen der Schulanlage. Ihre Verbindlichkeit wird dadurch besiegelt, dass alle in unserer Schule in einem Schul- oder Arbeitsverhältnis stehenden Menschen die Kenntnis und Befolgung der Hausordnung schriftlich zusagen.

In einer Bildungseinrichtung muss die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler möglichst ungestört verlaufen, d.h., hier gelten erhöhte Anforderungen in Bezug auf Rücksichtnahme und Selbstdisziplin.

Im Sinne der demokratischen Grundsätze und der Gleichbehandlung gibt die Hausordnung Regeln vor, die im Rahmen der geltenden Spielräume zu beachten sind.

Damit ist sie ein Instrument zur Schulung des sozialen Verhaltens und der Fairness gegenüber anderen Menschen.

 

1.  Betreten und Verlassen des Schulgeländes

1.1. Das Befahren des Schulgeländes und das Abstellen von Kraftfahrzeugen sind auf dem Bereich des ausgewiesenen Parkplatzes der Schule nur Lehrkräften, dem Personal der Schule und den Mitgliedern des Vereinsvorstands des Deutschen Schulvereins gestattet. Andere Personen bedürfen einer besonderen Genehmigung durch die Schulleitung.

1.2. Auf dem Parkplatz und beim Verlassen des Schulgeländes sind besondere Vorsicht und Rücksichtnahme geboten. Für durch Minderjährige verschuldete Unfälle haften deren Erziehungsberechtigte.

1.3. Besucher der Schule melden sich grundsätzlich beim Pförtner an.

1.4. Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern bis einschließlich Klassenstufe 10 während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. Bei schwerwiegenden Gründen (z.B. Notfall, Erkrankung, Beurlaubung) muss der Schüler abgeholt werden. Die Lehrkraft, die den Schüler unmittelbar vorher unterrichtet, kann diese Erlaubnis erteilen. Die Beurlaubung ist im Klassenbuch zu vermerken.

1.5. Für die Mittagspause (13.30 bis 14.30 Uhr) gilt folgende Regelung:

  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können das Schulgelände verlassen.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 können das Schulgelände nur verlassen, wenn ihre Erziehungsberechtigten dies in dem dafür vorgesehenen Formblatt schriftlich genehmigt haben und die volle Verantwortung dafür übernehmen.
  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 6 verbleiben aus Gründen der Sicherheit und der Verantwortung der Schule auf dem Schulgelände.

 

2. Verhalten der Personen

2.1 Allgemeines Verhalten

Alle Mitglieder der DSP begegnen allen Personen mit Respekt, Höflichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft. Dazu gehören das Grüßen – auch außerhalb des Unterrichts – das Aufhalten von Türen, das Freihalten der Treppen, das respektvolle Sprechen mit Lehrern, das Vermeiden von lautem Geschrei, das Unterlassen von Rempeleien, das Nicht-Benutzen von Schimpfwörtern, die Hilfeleistung kleineren Schülern gegenüber – insgesamt alle Verhaltensweisen, die einem freundlichen Umgang miteinander dienlich sind.

2.2 Verhalten der Schüler vor dem Unterricht

2.2.1 Vor dem Beginn des Unterrichts versammeln sich die Schüler des Gymnasiums im Erdgeschoss der Schule.

2.2.2 Die Schüler informieren sich an den jeweils ausgewiesenen Stellen vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen über Stundenplanveränderungen (Vertretungen, Aufsichten, Raumpläne).

Beim ersten Klingelzeichen begeben sich die Schüler zu den Unterrichtsräumen. Auf dem Weg dorthin holen sie sich aus ihren Schließfächern alle für diesen Tag benötigten Bücher bzw. sonstiges Material.

Die Unterrichtsräume werden um 8.15 Uhr geschlossen und erst 15 Minuten später wieder geöffnet. Zu spät kommende Schüler müssen in der Pausenhalle im Erdgeschoss warten.

2.2.3 Ist fünf Minuten nach dem Klingelzeichen zum Unterrichtsbeginn eine Lehrkraft nicht im Unterrichtsraum erschienen, informiert der Klassensprecher oder dessen Vertreter das Sekretariat.

2.3 Verhalten der Schüler während der Unterrichtszeit

2.3.1 Die Schüler erscheinen pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde.

Sie achten auf Ordnung und Sauberkeit im Unterrichtsraum, an ihrem Arbeitsplatz und auf dem ganzen Schulgelände.

2.3.2 Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände der Schule sind sachgerecht zu behandeln. Für Beschädigungen werden Verursacher zur Verantwortung gezogen und es haften die Erziehungsberechtigten.

2.3.3 Fach- und Sammlungsräume dürfen nur in Begleitung einer aufsichtführenden Lehrkraft betreten werden.

2.3.4 Mitgeführte Handys und andere elektronische Geräte der Schüler:innen müssen auf dem Schulgelände und in den Räumen der Schule in der Zeit vom 08:00 – 16:05 Uhr (Montag – Donnerstag) und freitags in der Zeit von 08:00 – 13:30 Uhr ausgeschaltet (kein Stand-by-Modus) und in Taschen, in denen üblicherweise die Schulsachen aufbewahrt werden, verstaut sein. Davon ausgenommen sind die Schüler:innen der 11. Und 12. Jahrgangsstufe, die ihr Handy in den Pausen oder Freistunden ausschließlich im Oberstufenraum benutzen dürfen oder Fälle, in denen die Lehrkraft die Handynutzung zu unterrichtlichen Zwecken während des Unterrichts explizit authorisiert.

Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird das Ende von der entsprechenden Lehrkraft bis zum Ende des Schultages eingezogen und im Schüler:innensekretariat deponiert. Dort kann das Handy nach Unterrichtsschluss abgeholt werden. Verstöße gegen die Nutzungsordnung werden registriert. Bei drei Verstößen werden die Eltern benachrichtigt und das Handy muss von den Eltern im Sekretariat persönlich abgeholt werden. Beim vierten Verstoß erfolgt ein Verweis durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Diese Ordnungsmaßnahme wird in die Schüler:innenakte aufgenommen und hat ein Gültigkeit von zwei Schuljahren.

Im Festsaal gilt generell ein Handyverbot.

Ton-, Film- und Fotoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen von diesen Regeln sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft erlaubt.

Für Beschädigungen bzw. Verlust unterrichtsfremder Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.

2.3.5 Schüler der Klassen 5-10, die in einer Stunde am Unterricht (z.B. Französisch, Religion) nicht teilnehmen, gehen unter Aufsicht. Schüler, die eine Klassenarbeit eher beenden, bleiben im Klassenraum. Sie haben sich still zu beschäftigen.

2.3.6 Die Schüler der Oberstufe, die in einer Stunde nicht am Unterricht teilnehmen, verhalten sich so, dass der Unterricht der anderen Klassen nicht gestört wird.

2.3.7 Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Sicherheitsdienst abgegeben.

2.4 Verhalten der Schüler während der Pausen

2.4.1 Die Schüler halten sich in der Zeit der großen Pausen in den angewiesenen Pausenbereichen auf. Diese sind:

  • der Schulinnenhof
  • die Pausenhalle im Erdgeschoss
  • der Sportplatz gemäß Aufsichtsregelung
  • der Weg zum Kindergarten
  • das Atrium vor der Sporthalle

Der Aufenthalt in den anderen Bereichen des Schulgeländes ist den Schülern nur mit besonderer Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

2.4.2 Während der großen Pausen sind die Unterrichtsräume verschlossen.

2.4.3 Während der kleinen Pausen halten sich die Schüler grundsätzlich in den Unterrichtsräumen auf (nicht auf den Gängen und nicht in anderen Bereichen des Schulgeländes!). Der Raum darf in dieser Zeit nur für einen Raumwechsel, den Besuch der Toilette oder des Sekretariats verlassen werden. In dieser Zeit bereiten die Schüler ihre Materialien für die nächste Stunde vor.

2.4.4 Ballspiele sind nur auf dem Sportplatz der Schule gestattet.

 

3.   Aufsichtspflicht der Schule

3.1 Die Schüler werden während der Unterrichtszeit, in den Pausen und während aller Schulveranstaltungen beaufsichtigt.

3.2 Den Anweisungen der aufsichtführenden Personen ist Folge zu leisten.

3.3 Bei Erkrankungen im Unterricht wird von der Aufsichtsperson die geeignete Maßnahme getroffen. Die Eltern werden verständigt.

3.4 Das Personal der DSP gibt grundsätzlich keine Medikamente aus.

 

4.  Absenzen

4.1 Die Erkrankung eines Schülers wird der Schule am selben Tag telefonisch mitgeteilt.

4.2 Bei Wiedererscheinen zum Unterricht übergibt der Schüler dem Klassenlehrer die schriftliche Entschuldigung.

4.3 Bei einer Abwesenheit von mindestens drei Tagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

4.4 Gemäß Schulordnung müssen Beurlaubungen für Unterrichtstage, die unmittelbar vor oder nach Ferien liegen, schriftlich mit Angabe von Gründen beim Schulleiter beantragt werden. Auch alle Beurlaubungen von mehr als einem Unterrichtstag werden beim Schulleiter mit dem entsprechenden Schreiben beantragt.

Die Anträge sollten so rechtzeitig gestellt werden, dass der Schulleiter sich vor der Bearbeitung noch beim zuständigen Klassenlehrer über Leistungsentwicklung und Verhalten des betreffenden Schülers erkundigen und generell ein Gespräch mit den jeweiligen Eltern führen kann.

Beurlaubungen von einem Unterrichtstag, der nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt, können schriftlich beim Klassenlehrer beantragt werden. Beurlaubungsanträge für einzelne Unterrichtsstunden sind an den jeweiligen Fachlehrer zu richten.

 

5.   Allgemeine Hinweise

5.1 Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten!.

5.2 Waffen oder Gegenstände, die als solche benutzt werden können, bzw. optisch wie Waffen wirken, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Dies gilt auch für alle explosiven Gegenstände (Feuerwerkskörper u.a.)

5.3 Halten sich die Schüler mit ihren Lehrern bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes auf, so sind sie sich dessen bewusst, dass sie in der Öffentlichkeit die DSP vertreten. Sie vermeiden jegliches Verhalten, welches dem Ansehen der DSP schaden könnte.

gültig ab Schuljahr 2016/17

Kontakte

Deutsche Schule zu Porto
Rua Guerra Junqueiro, 162

4150-386 Porto / Portugal

Telefon: +351 22 607 65 70 (Anruf auf das nationale Festnetz)
E-Mail: info@dsporto.de

 

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